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Landesregierung Steiermark
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2024-03-15 06:07
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Im Anschluss finden Sie Informationen zu den E-Learning-Modulen, zur Benutzeroberfläche und zu den einzelen Formularen. Falls Fragen auftauchen, die hier nicht geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an eine der unter Kontakte eingetragenen Firmen, die am ehesten zur Behebung Ihres Problems beitragen könnte oder an unseren WIPS-Support-Dienst für die Abteilung 11 - Soziales bzw. die Abteilung 8 - Pflegemanagement.

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Einritt KlientIn1) 2) 3) 4) 5)

In diesem Formular werden alle KlientInnen/BewohnerInnen - die im bewilligten Leistungsbereich dieses Monats neu oder nach einer Unterbrechung betreut werden - erstmalig erfasst.

Bitte beachten Sie folgende Punkte zum Feld Eintrittsdatum:

  • Das Eintrittsdatum ist der erste Tag an dem der Klient/Bewohner die Leistung in Anspruch nimmt.
  • Im ältesten angezeigten Monat ist das Eintrittsdatum ein freies Datumsfeld, in den weiteren Monaten ist lediglich der Tag des Monats einzugeben.
  • Falls derselbe Klient diese Leistung bereits genutzt hat, gelten folgende Regeln:
    • Das Eintrittsdatum darf sich nicht mit einer anderen Nutzungsperiode überschneiden.
    • Liegt das Eintrittsdatum vor der ersten oder zwischen 2 bereits angegebenen Nutzungsperioden, so muss zusätzlich zum Eintrittsdatum auch das Austrittsdatum erfasst werden. Sie werden zur entsprechenden Eingabe aufgefordert, nachdem Sie auf Daten übernehmen klicken.
    • Geben Sie genau das Eintrittsdatum einer bereits angegebenen Nutzungsperiode an, so wird diese durch Ihre Eingabe ersetzt.

Mit Fettdruck bezeichnete Felder, die auch mit dem Symbol (muss ausgefüllt werden) gekennzeichnet sind, verlangen, dass die Felder ausgefüllt sein müssen. Erst wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird eine Datenübernahme möglich.  

Sie gelangen zur Übersicht, indem Sie am unteren Ende des Formulars auf Zurück  klicken. Dabei werden keine Daten gespeichert.

Eingabefeld: Eintrittsdatum2) 3) 5) 4)
Nur im ersten Erfassungsmonat frei wählbar

Nur im ersten Erfassungsmonat einer Einrichtung ist die Eintrittsangabe für bereits in den Vormonaten betreute KlientInnen frei wählbar.

Bei KlientInnen, wo ein genaues Eintrittsdatum nicht vorliegt, ist das Eintrittsdatum zu schätzen, bzw. sollten diese mit dem Datum 1.1.1999 erfasst werden.

Eingabefeld: Eintritt woher2) 3) 5) 4)
Geben Sie auf Basis der Ihnen vorliegenden Informationen an, in welcher Form der/die KlientIn, der/die BewohnerIn vorher betreut wurde!

Wurde vorher bereits eine andere Leistungsart genutzt, dann wählen Sie bitte die entsprechende Leistungsart (nur stationäre, mobile u. ambulaten Formen) aus dem folgenden Listenfeld aus. Für jene KlientInnen, wo derartige Information nicht mehr eruierbar ist (etwa für Klienten die schon länger in der Betreuung sind), ist das entsprechende Feld "LangzeitbetreuteR KlientIn" auszuwählen. Das Feld "Sonstige" ist für jene KlientInnen wählbar, wo diese Information grundsätzlich fehlt, bzw. eine andere Zuordnung nicht möglich ist.

Eingabefeld: Leistungsart2) 3) 5) 4)
Nur wenn zum "Eintritt woher" das Listenfeld "KlientIn nutzte vorher eine andere Leistungsart" zutrifft, dann ist aus der entsprechenden eingeschränkten Leistungsartenliste eine Zuordnung zu treffen. Die Liste der Leistungsarten enthält stationäre, mobile und ambulante Ausprägungen.

Eingabefeld: Austrittsdatum2) 3) 5) 4)

Geben Sie bitte den Stichtag bekannt, an dem der/die KlientIn, der/die BewohnerIn die Leistung nicht mehr in Anspruch genommen hat. Somit können Eintrittsdatum und Austrittsdatum für eine Leistungsperiode nicht auf denselben Tag fallen.

Eingabefeld: Austritt wohin2) 3) 5) 4)
Geben Sie auf Basis der Ihnen vorliegenden Informationen an, warum der Klient / die Klientin ausscheidet bzw. in welche Form der Klient / die Klientin wechselt!

Eingabefeld: Leistungsart2) 3) 5) 4)
Wenn zum - Austritt wohin - das Listenfeld "Wechsel in eine andere Leistungsart" zutrifft, dann ist aus der entsprechenden eingeschränkten Leistungsartenliste eine Zuordnung zu treffen. Die Liste der Leistungsarten beinhaltet stationäre, mobile und ambulante Ausprägungen.

Eingabefeld: Klient2) 3) 5) 4)
Ein alphanumerisches KlientInnenkürzel z.B. CI165 (ID-Nummer) für den/die Klienten/in. (Dieses KleintInnenkürzel  muss für den/die selben Klienten/in bei Nutzung mehrerer Leistungen innerhalb des Trägers eindeutig sein.)

Somit sind bei der Nutzung von mehr als einer Leistungsart die KlientInnenstammdaten (innerhalb der Trägerorganisation) unter Anwendung  der eindeutigen ID mehrfach zu erfassen. Unterstützt wäre die Nutzung einer eindeutigen ID beispielsweise mit Führung einer für die gesamte Trägerorganisation angewendeten KlientInnen-Liste die die vergebenen ID-Nummern mit dem korrekten Namen (Anonymisierung) auflösen.

Eingabefeld: Geburtsjahr2) 3) 5) 4)
Bitte geben Sie das Geburtsjahr 4 stellig (beispielsweise: 1999) an.

Eingabefeld: Geschlecht2) 3) 5) 4)

Eingabefeld: KlientInnen mit forensichem Hintergrund

KlientInnen mit forensichem Hintergrund sind Personen, welche nach § 21 StGB verurteilt sind und welche nach dem Strafvollzugsgesetz eine Unterbrechung der Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfahren (d. h. ein sogenanntes "Probewohnen" im Heim), oder (durch richterlichen Beschluss) unter Einhaltung von Weisungen (z. B. fixe Wohnsitznahme, Medikamenteneinnahme und Therapie) bedingt entlassen wurden.

Heime, welche forensische Bewohner beherbergen, wissen über diese Bescheid: Im ersten Fall liegen nämlich vertragliche Vereinbarungen mit den zuständigen Justizanstalten vor. Im zweiten Fall gilt es die die Einhaltung der gerichtlichen Weisungen sicherzustellen, so dass die Heime bzw. deren Personal ebenfalls darüber informiert sein müssen.

Eingabefeld: Verrechnungsbezirk bzw. Herkunftsbezirk2) 3) 5) 4)
Bitten geben Sie an, mit welchem Bezirk die Leistung für die KlientInnen/BewohnerInnen verrechnet werden! Bei Selbstzahler geben sie bitte den Herkunftsbezirk an.

Eingabefeld: Herkunftsland2) 3) 5) 4)
3-stelliger Ländercode laut ISO 3166 alpha3 des Hauptwohnsitzes deSR KlientEIn

Bitte geben sie bei österreichischen Klienten den 3-stelligen Ländercode AUT als Herkunftsland (laut Meldeadresse - den Hauptwohnsitz – ausschlaggebend für diese Erfassung ist der Einzugsbereich der KlientInnen) deSR KlientEIn an. Wenn der/die KlientIn den ordentlichen Hauptwohnsitz in einem anderen Staat hat, so verwenden Sie bitte den zutreffenden 3-stelligen Ländercode.

Sollte der/die KlientIn den ordentlichen Hauptwohnsitz in der Einrichtung haben, so führen Sie bitte den österreichischen Lädercode AUT an.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle aller europäischen Ländercodes:

AlbanienALBGibraltarGIBLiechtensteinLIESchottlandGBR
AndorraANDGriechenlandGRCLithauenLTUSchwedenSWE
AscensioninselSHNGroßbritannienGBRLuxemburgLUXSchweizCHE
BelarusBLRGuernseyGGYMaltaMLTSerbien und MontenegroSCG
BelgienBELHollandNLDMazedonienMKDSlowakienSVK
Bosnien und HerzegowinaBIHIrlandIRLMoldau (Moldawien)MDASlowenienSVN
BulgarienBGRIslandISLMonacoMCOSpanienESP
DeutschlandDEUIsle of ManGBRNordirlandGBRTschechische RepublikCZE
DänemarkDNKItalienITANorwegenNORUngarnHUN
EnglandGBRJerseyGBRÖsterreichAUTVatikanVAT
EstlandESTKanalinselnGBRPolenPOLVereinigtes KönigreichGBR
Faröer InselnFROKroatienHRVPortugalPRT  
FinnlandFINKönigin Mauds LandATNRumänienROU  
FrankreichFRALettlandLVASan MarinoSMR  
Eingabefeld: Herkunftsgemeinde2) 3) 4) 5)
Österreich: Gemeinde des Hauptwohnsitz deSR KlientEIn
Anderer Staat: Angabe "Ausland"
Zum Auffinden der Gemeinde verwenden Sie bitte das Gemeindeverzeichnis

Bitte geben sie bei österreichischen KlientInnen die Gemeinde des Herkunftsortes (die Meldeadresse - den Hauptwohnsitz – ausschlaggebend für diese Erfassung ist der Einzugsbereich der KlientInnen) deSR KlientEIn an. Wenn der/die KlientIn den ordentlichen Hauptwohnsitz in einem anderen Staat hat, so Verwenden Sie bitte die Angabe "Ausland".

Sollte der/die KlientIn den ordentlichen Hauptwohnsitz in der Einrichtung haben, so führen Sie bitte die Gemeinde der Einrichtung an.

Eingabefeld: Leistungszuerkennungsverfahren2) 3) 5) 4)
Geben Sie bitte die Art der (behördlichen) Leistungszuerkennung für KlientInnen bzw. die Basis der Betreuungsvereinbarung nach dem JWG, nach dem BHG, nach dem SHG oder Selbstzahler  bzw. Sonstige an.

Nur für Klienten, die ERSTMALS eine Betreuung in der Einrichtung erfahren und das Verfahren zur Zuerkennung noch läuft, ist "Zuerkennungsverfahren läuft" zu wählen.

Eingabefeld: Betreuungspersonaleinsatz nach6)
Die Angabe erfolgt grundsätzlich nach der für den Klienten gültigen behördlichen Leistungszuerkennung (Bescheid, Vereinbarung) und drückt nach Zuordnung das SOLL-Betreuungsanstellungsverhältnis für den jeweiligen Klienten aus.

Für Personen, die über keine bzw. über noch keine behördliche Leistungszuerkennung verfügen (Leistungszuerkennungsverfahren läuft oder beispielsweise für Selbstzahler/Sonstige), ist der reale Betreuungspersonaleinsatz entsprechend den Einrichtungsbewilligungsvorgaben wiederzugeben. Sollten bei "Selbstzahlern/Sonstige" weitere Abweichungen bestehend so können diese im folgenden Feld "Zusagtzbewilligte DP" bereinigt werden (beispielsweise "-10" Dienstpostenprozent).

Eingabefeld: ZusatzbewilligteDP6)
Geben Sie bitte an, ob für die KlientInnen zusätzliche (zur vorherigen Angabe Betreuungspersonaleinsatz nach) Dienstposten bewilligt worden sind!

Das Eingabeformat ist die Angabe von Beschäftigungsausmaßprozent - vollzeitäquivalenten (=Dienstposten-Prozent von 0 bis maximal x Prozent), ohne Eingabe des Prozentzeichens.

Eingabefeld: Pflegestufe4)

Geben Sie bitte die bescheidmäßig zugesprochene Pflegestufe wieder.

Sollte das ERSTMALIGE Einstufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein ("Zuerkennungsverfahren läuft"), geben Sie bitte die Pflegestufe an, die dem für die Person effektiv geleisteten Pflegepersonaleinsatz entspricht (gem. vertraglicher Vereinbarung:  Pflegestufe 4). 

Sollte das Einstufungsverfahren keine Pflegestufe ergeben bzw. der/die Bewohner/in keinen Betreuungs- Pflegeaufwand benötigen, so wählen sie bitte den Listeneintrag "keine Betreuung erforderlich".

Sollte ein Verfahren auf Höherreihung laufen, geben Sie bitte die aktuell geltende Pflegestufe an.

Eingabefeld: Finanzierung2) 3) 5) 4)
Geben Sie bitte an, ob die Leistungen für die KlientInnen/BewohnerInnen im überwiegend Maß durch die KlientInnen/BewohnerInnen bzw. deren Angehörigen selbst ("Selbstzahler"), durch Tagsatz/Stundensatzfinanzierung vom "Land Steiermark/Bezirksverwaltungsbehörden", durch ein „anderes Bundesland“, durch Bundesmittel („Bund“) oder von anderen Organisationseinheiten ("Sonstige“) bezahlt werden.

Sollten Kostenteilungen beispielsweise zwischen dem Land Steiermark, Bezirksverwaltungsbehörde, AMS usf. stattfinden, an denen das Land Steiermark beteiligt ist, so ordnen Sie diese bitte immer der Sparte "Land Steiermark/Bezirksverwaltungsbehörde" zu.

Bei "neuen" KlientInnen wo das Zuerkennungsverfahren noch läuft und eine Verrechnung noch offen ist, bitte die Sparte "Leistungszuerkennungsverfahren läuft" wählen.

Eingabefeld: verrechnungsmodusneu2) 3) 5)
Die Angabe zum Verrechnungsmodus bezieht sich auf die Übergangsbestimmungen zum BHG-Neu und JWG-Neu und soll die aktuelle Verrechnungspraxis wiedergeben.

Wird der standortorientiert festgelegte Preis oder der Normpreis nach der LEVO, nach der DVO verrechnet? Bei "neuen" KlientInnen mit laufender Leistungszuerkennung bitte das entsprechend Feld "Leistungszuerkennungsverfahren läuft" wählen. 

1) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei Leistungen mit erweiterter Datenübertragung relevant.
2) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei mobilen und ambulanten Leistungen relevant.
3) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei stationären Leistungen (exklusive Pflegebereich) relevant.
4) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei Leistungen des Pflegebereichs relevant.
5) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei stationären Leistungen der Jugendwohlfahrt relevant.
6) Dieser Menüpunkt bzw. dieses Feld ist bei stationären Leistungen relevant, die den Grad des Hilfebedarfs berücksichtigen.

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